Umwelt & Rückgabe
Informationen zur getrennten Sammlung und umweltgerechten Rückgabe.
Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht über den unsortierten Siedlungsabfall beziehungsweise Hausmüll entsorgt werden. Altbatterien sind getrennt zu sammeln und den vorgesehenen Rücknahme- oder Sammelstellen zuzuführen. So können Rohstoffe zurückgewonnen und Belastungen für Umwelt und Gesundheit vermieden werden.
Endnutzer können Altbatterien insbesondere bei kommunalen Sammelstellen und im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen bei Vertreibern unentgeltlich zurückgeben. Die Rückgabe soll möglichst entladen und gegen Kurzschluss gesichert erfolgen. Für beschädigte Lithiumbatterien sind die Hinweise der zuständigen Sammelstelle zu beachten.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Batterien getrennt zu sammeln sind. Zusätzliche chemische Zeichen können auf bestimmte enthaltene Stoffe hinweisen, zum Beispiel Pb für Blei, Cd für Cadmium und Hg für Quecksilber.
Altbatterien und Akkumulatoren, die ohne Zerstörung aus einem Altgerät entnommen werden können, sind grundsätzlich vor der Abgabe des Geräts zu entnehmen und getrennt zu entsorgen. Sicherheits- und Entnahmehinweise des Herstellers sind zu beachten. Bei Geräten mit Datenspeicher sind personenbezogene Daten vor der Abgabe eigenverantwortlich zu löschen.
Weitere Informationen finden Sie im Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) und in der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien.